
Bekanntgabe der Abwägung der eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung sowie der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes
(Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB)
Für das Änderungsverfahren fand bereits vom 04.04.2025 – 09.05.2025 eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange wurde die Möglichkeit gegeben, Anregungen zur Planung vorzubringen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2025 mit allen eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und die Abwägung vorgenommen.
Des Weiteren hat er die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes ersichtlich.
Der Beschluss sowie die vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck dieser Planung sind konkrete Wünsche mehrerer in diesem Gebiet ansässiger Unternehmen in Bezug auf eine Nachverdichtung bzw. Erweiterungen ihrer Betriebsstandorte im Gebiet. Darüber hinaus ist es das kommunalpolitische Ziel der Gemeinde, vorrangig die Innenentwicklung zu stärken und Baulücken zu schließen, um so den Flächenverbrauch insbesondere im Außenbereich einzudämmen.
In diesem Bereich soll eine zweckorientierte, verdichtete Bebauung ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Festsetzungen optimiert bzw. vereinfacht und flexibler gestaltet werden.
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet, 4. Änderung“ mit allen Unterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht sowie die Abwägungsvorlage der frühzeitigen Beteiligung) können in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 29.12.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim unter folgendem Link: www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 eingesehen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen durch Aushang während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111). Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Stellungnahmen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums, elektronisch als E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Bauverwaltung, abgegeben werden. Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen (Telefonnummer 06221/8651-211 oder per E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Planunterlagen / umweltbezogene Informationen
Bestandteile sind der Lageplan und Textteil zum Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Entwurf 1.4) mit Stand vom 10.11.2025. Als Anlage ist ein Umweltbericht beigefügt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind derzeit verfügbar:
Dossenheim, den 19.11.2025
David Faulhaber
Bürgermeister
Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Süd, 4. Änderung“
