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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd , 4. Änderung“

Bekanntgabe der Abwägung der eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung sowie der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes (Öffentlichkeits-...
Bebauungsplanentwurf

Bekanntgabe der Abwägung der eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung sowie der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes
(Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB)

Für das Änderungsverfahren fand bereits vom 04.04.2025 – 09.05.2025 eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt.

Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange wurde die Möglichkeit gegeben, Anregungen zur Planung vorzubringen.

Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2025 mit allen eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und die Abwägung vorgenommen.

Des Weiteren hat er die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes ersichtlich.

Der Beschluss sowie die vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziel und Zweck dieser Planung sind konkrete Wünsche mehrerer in diesem Gebiet ansässiger Unternehmen in Bezug auf eine Nachverdichtung bzw. Erweiterungen ihrer Betriebsstandorte im Gebiet. Darüber hinaus ist es das kommunalpolitische Ziel der Gemeinde, vorrangig die Innenentwicklung zu stärken und Baulücken zu schließen, um so den Flächenverbrauch insbesondere im Außenbereich einzudämmen.

In diesem Bereich soll eine zweckorientierte, verdichtete Bebauung ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Festsetzungen optimiert bzw. vereinfacht und flexibler gestaltet werden.

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet, 4. Änderung“ mit allen Unterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht sowie die Abwägungsvorlage der frühzeitigen Beteiligung) können in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 29.12.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim unter folgendem Link: www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 eingesehen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen durch Aushang während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111). Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.

Stellungnahmen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums, elektronisch als E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Bauverwaltung, abgegeben werden. Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen (Telefonnummer 06221/8651-211 oder per E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.

Planunterlagen / umweltbezogene Informationen

Bestandteile sind der Lageplan und Textteil zum Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Entwurf 1.4) mit Stand vom 10.11.2025. Als Anlage ist ein Umweltbericht beigefügt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind derzeit verfügbar:

  1. Umweltbericht
    Der Umweltbericht als Anlage zur Begründung enthält Aussagen und Untersuchungen zu den Planungsinhalten und Planungszielen, zu Umweltschutzzielen aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen sowie ihre Berücksichtigung, zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, der Umweltmerkmale sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung / Tiere, Pflanzen und ihre biologische Vielfalt / Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete etc.) / Boden / Wasser (Grund- und Oberflächenwasser), Klima und Luft / Landschaft / Kultur- und sonstige Sachgüter / Stör- und Unfallrisiken / Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern / Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante).
    Der Umweltbericht enthält einen integrierten Grünordnungsplan, in dem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen sowie von Eingriffen in die genannten Schutzgüter innerhalb des Geltungsbereiches aufgeführt sind.
    Im Umweltbericht ist dargestellt, dass bei Durchführung der Planung und der festgesetzten Maßnahmen davon auszugehen ist, dass keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter verbleiben.
  2. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung
    Weitere Informationen beinhalten ggf. die Stellungnahmen des Landratsamtes Heidelberg (Untere Naturschutzbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde etc.) sowie des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Fachbereich Industrie) zum Störfallbetrieb Evonik und ggf. sonstiger Behörden / Träger öffentlicher Belange.
    Die Anregungen und Bedenken sind soweit sie dem Planungsziel entsprechen, im Bebauungsplan berücksichtigt.
  3. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung
    Von der Öffentlichkeit wurden bisher keine Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanverfahren oder zu umweltbezogenen Informationen vorgebracht.

    Alle umweltbezogenen Informationen sowie die Stellungnahmen und die dazugehörige Abwägung der frühzeitigen Beteiligung werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Dossenheim, den 19.11.2025

David Faulhaber
Bürgermeister

Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Süd, 4. Änderung“

Bebauungsplanentwurf
Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2025
von Gemeinde Dossenheim
20.11.2025
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