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Bebauungsplan „Hauptstraße – Im Reigart – Am Kronenburger Hof, 1. Änderung“

Bekanntgabe des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung...

Bekanntgabe des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße – Im Reigart – Kronenburger Hof, 1. Änderung“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Nach Fortentwicklung der Planung und Beratung hat der Gemeinderat am 24.06.2025 in seiner öffentlichen Sitzung dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie die Verwaltung damit beauftragt diese durchzuführen.

Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.

Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.

Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) als Entwurf können vom 18.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.

Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist an gleicher Stelle zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an joerg.ullrich@dossenheim.de und michael.huber@dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.

Dossenheim, den 08.07.2025

David Faulhaber
Bürgermeister

Anhang
Bebauungsplanentwurf „Hauptstraße – Im Reigart – Kronenburger Hof, 1. Änderung“
Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
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Ausgabe 28/2025
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