Gemeinderat

Bebauungsplan „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III – Norderweiterung“ – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB

Am 27.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen...

Am 27.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.05.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes des Ortsteils Betzweiler der Gemeinde Loßburg. Im Süden wird das Gebiet von einer Gehölzreihe mit dahinter liegenden Gewerbeflächen begrenzt; im Osten, Norden und Westen geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,3 ha beinhaltet die Flurstücke 489 i.T., 492, 492/3,493, 494 i.T., 498/1.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:

  • Anlage einer Feldhecke für die Goldammer und der südlich daran anschließende Aufbau eines kleinen Streuobstbestandes auf Flurstück Nr. 491/3, Gemarkung Betzweiler (s. nachfolgender Planausschnitt).
  • Durchführung verschiedener Maßnahmen zur Aufwertung und Wiederherstellung von beeinträchtigten Biotoptypen auf Teilflächen des gemeindeeigenen Flurstücks Nr. 360/3 der Gemarkung Betzweiler im Gewann Buchenhalde – Maßnahmenkomplex „Winterhalde“ (s. nachfolgender Planausschnitt).

Das verbleibende Defizit wird durch Maßnahmen aus dem Ökokonto der Gemeinde Loßburg kompensiert.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub“ geschaffen werden, sodass zwei ansässige Gewerbebetriebe ausreichend Erweiterungsflächen zur Standortsicherung und Betriebsentwicklung erhalten.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht vom 12.05.2025 mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen.

Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 28.10.2024 mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen.
  • Die weiteren bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Biotopschutz, Boden und verkehrliche Erschließung, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Abwägungsprotokoll, zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schalltechnische Untersuchung) wird in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Internet unter www.lossburg.de/de/rathaus/rathausnachrichten veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: s.seeger@lossburg.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Loßburg, den 06.06.2025

Bauamt Loßburg

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Loßburg
13.06.2025
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