Allmersbach im Tal
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bildäcker Kindergarten“ in Allmersbach im Tal
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Allmersbach im Tal hat am 19.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bildäcker Kindergarten“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Kindergartens bzw. einer Kindertagesstätte zu schaffen. Dafür ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Bildäcker Kindergarten“ erforderlich, sowie eine Anpassung eines Teilbereichs des bestehenden Bebauungsplans „Sportgelände Bildäcker“ (rechtskräftig seit dem 29.07.2005). Zusätzlich soll durch die Nutzungsänderung in diesem Bereich die Anzahl der Stellplätze erhöht werden. Die neuen Stellplätze sind auf einer Fläche innerhalb des Bebauungsplans „Sportgelände Bildäcker II / Gewerbegebiet Bildäcker II“ (rechtskräftig seit dem 01.02.2008) vorgesehen.
Das Plangebiet umfasst eine südliche und östliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 1190 der Gemarkung Allmersbach. Es wird von der Straße Bildäcker aus erschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, da auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt. Außer dem Hinweis, dass keine Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete betroffen sind, liegen allerdings keine weiteren Informationen vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, der Textteil und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.11.2024 und die artenschutzrechtliche Prüfung vom 10.10.2024, alle drei von Roosplan erstellt, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemeinsam in der Zeit vom
02.12.2024 bis 10.01.2025 je einschließlich
im Internet unter www.allmersbach.de/de/rathaus-service/bekanntgaben veröffentlicht.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Allmersbach im Tal abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
3. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Allmersbach im Tal, Rathaus, Backnanger Straße 42, während der Dienststunden (offene Sprechzeiten ohne Termin: dienstagnachmittags von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstagvormittags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Allmersbach im Tal, 29.11.2024
Patrizia Rall
Bürgermeisterin