Der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen hat am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) bbeschlossen,für den Geltungsbereich „Neue Wolterdinger Straße (Ehemalige Firma Fischbach)“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften beraten und beschlossen.
Am 13.06.2023 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Neue Wolterdinger Straße (Ehemalige Firma Fischbach)“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde parallel dazu vorgenommen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Seiten der Behörden Stellungnahmen vorgebracht, welche Anpassungen an der Planung erforderlich machten. Aus diesem Grund hat der Technische Ausschuss der Stadt Donaueschingen am 26.11.2024 beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften erneut öffentlich ausgelegt werden sollen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Wolterdinger Straße (Ehemalige Firma Fischbach)“ in der Fassung vom 27.07.2022 / 13.06.2023 / 21.10.2024 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Wolterdinger Straße (Ehemalige Firma Fischbach)“ mit Begründung sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und weiteren Fachgutachten wird in der Zeit vom
9. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Januar 2025
auf der Internetseite der Stadt Donaueschingen unter www.donaueschingen.de/bekanntmachungen
sowie über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de veröffentlicht und einsehbar sein. (Veröffentlichungsfrist)
Darüber hinaus werden diese Unterlagen während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus I, Rathausplatz 1, Donaueschingen, Flur 2. OG / Stadtbauamt zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zur beabsichtigen Planung können innerhalb der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Donaueschingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in diesem Bebauungsplanverfahren verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Donaueschingen, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, E-Mail planung@donaueschingen.de, Tel. 0771 857-0. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse aus oder kann im Internet unter www.donaueschingen.de/datenverarbeitung eingesehen werden.
Donaueschingen, 6. Dezember 2024
gez. Erik Pauly,
Oberbürgermeister