Am 19.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.09.2023 mit Ergänzung der planexternen Ausgleichsmaßnahmen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Aidlingen im Gewann „Reute“. Nördlich wird das Gebiet von der „Gärtringer Straße“ umgrenzt. Im Osten und Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzbestände. Südlich angrenzend liegt der bestehende Häckselplatz sowie das bestehende Schuppengebiet „Reute“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 2.357 m² beinhaltet die Flurstücke 4300 i.T., 4301 i.T., 4291 i.T. und 4298/2 i.T.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Bedarf an landwirtschaftlich genutzten Schuppen in Aidlingen im direkten Zusammenhang mit dem bestehenden Schuppengebiet „Reute“ gedeckt werden.
3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 25.11.24 bis einschließlich 10.01.25 im Internet unter www.aidlingen.de/rathaus/buergerservice/buergerbeteiligung-an-bebauungsplanverfahren veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Aidlingen, den 18.11.2024
gez. Ekkehard Fauth
Bürgermeister