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Bebauungsplan „Reute, 1. Erweiterung“

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB - Am 19.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen in seiner öffentlichen Sitzung...

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 19.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.09.2023 mit Ergänzung der planexternen Ausgleichsmaßnahmen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Aidlingen im Gewann „Reute“. Nördlich wird das Gebiet von der „Gärtringer Straße“ umgrenzt. Im Osten und Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzbestände. Südlich angrenzend liegt der bestehende Häckselplatz sowie das bestehende Schuppengebiet „Reute“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 2.357 m² beinhaltet die Flurstücke 4300 i.T., 4301 i.T., 4291 i.T. und 4298/2 i.T.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:

  • Pflanzung einer Feldhecke auf den Flst. 4831/34 und 4825, Gemarkung Deufringen im Umfang von 255 m²
  • Umwandlung einer Fettwiese in eine Magerwiese im Umfang von 4.084 m² auf den Flurstücken 4825, 4831/34 und 4816, Gemarkung Deufringen

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Bedarf an landwirtschaftlich genutzten Schuppen in Aidlingen im direkten Zusammenhang mit dem bestehenden Schuppengebiet „Reute“ gedeckt werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 30.10.2024.

Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 18.09.2023.
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Lufthygiene, Klima, Biotopschutz, Boden, verkehrliche Erschließung und Energiekonzept

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • Abwägungsprotokoll,
  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom 25.11.24 bis einschließlich 10.01.25 im Internet unter www.aidlingen.de/rathaus/buergerservice/buergerbeteiligung-an-bebauungsplanverfahren veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: t.koch@aidlingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Aidlingen, den 18.11.2024

gez. Ekkehard Fauth

Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Bürgermeisteramt Aidlingen
20.11.2024
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