Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Schroteln II – 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schroteln II – 2. Änderung“ in der Fassung vom 01.03.2024 / 24.10.2024 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Schroteln II – 2. Änderung“ mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Stadtbauamt (Flur 1. OG), Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
1) Regierungspräsidium Freiburg – LGRB
Schreiben vom 23.07.2024
Das Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat sich zu den anstehenden geologischen Verhältnissen und den Grundwasserverhältnissen geäußert. Gleichermaßen wurden Bergbauberechtigungen benannt.
2) GVV Donaueschingen
Schreiben vom 25.07.2024
Der GVV Donaueschingen hat sich zum bestehenden Vogelschutzgebiet geäußert. Weiter wurden Anregungen zu den Textteilen und den Planunterlagen hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz vorgetragen.
3) Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 01.08.2024
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass verschiedene Ausgleiche notwendig sind und hat den Umweltbericht bestätigt. Es wurden noch Anpassungen zwischen dem Umweltbericht und den Textteilen angeregt.
4) Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Umwelt, Boden und Wasser
Schreiben vom 01.08.2024
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat in seiner Stellungnahme auf bodenschutzrechtliche Belange verwiesen. Gleichermaßen wurden konkrete Anregungen zur künftigen Entwässerung des Plangebiets vorgebracht und auf gesetzliche Vorgaben verwiesen. Hinweise zu Starkregen wurden ebenfalls vorgetragen. Auf die Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens wurde hingewiesen.
5) Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Landwirtschaft
Schreiben vom 24.07.2024
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat in seiner Stellungnahme auf landwirtschaftliche Belange verwiesen und auf die erforderliche Beteiligung im Rahmen der Suche nach Ausgleichsmaßnahmen verwiesen.
6) Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
Schreiben vom 01.08.2024
Der Regionalverband hat sich zum Bedarf an Gewerbeflächen und der damit verbundenen Flächeninanspruchnahme geäußert.
7) Umweltbericht mit GOP und Artenschutzprüfung vom 24.10.2024
Büro Arcus
Der Umweltbericht des Büro Arcus enthält vorläufige Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- /Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter. Diese Untersuchungen wurden für die neu auszuweisende Flächen durchgeführt (Steckbriefe). Teilweise wurden hier auch bereits Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen.
In den jeweiligen Steckbriefen wurden gleichermaßen die artenschutzrechtlichen Belange von Fledermäusen, Vögeln sowie Reptilien und Amphibien untersucht und eine Abschätzung der Auswirkungen auf deren Belange aufgezeigt.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag stellt die Untersuchungen über mehrere Monate dar und erläutert die entsprechenden Maßnahmen und Konsequenzen aus der Planung. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden vorgeschlagen und thematisiert.
8) Natura-2000-Vorprüfung vom 24.10.2024
Büro Arcus
Aufgrund der Lage im Vogelschutzgebiet wurde eine Natura-2000-Vorprüfung durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH, Herrn André Leopold, Stadionstraße 27, 78628 Rottweil (Andre.Leopold@rip-rw.de) abgegeben werden.
Sämtliche Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim (https://www.bad-duerrheim.info) unter der Rubrik „Aktuelles > Bekanntmachungen“ online eingesehen werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Stadt Bad Dürrheim anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bad Dürrheim, den 07.11.2024
gez. Jonathan Berggötz
Bürgermeister