Am 22.10.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Empfingen in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 31.07.2024 gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:
zeichnerischer Teil:
Planungsrechtliche Festsetzungen:
Örtliche Bauvorschriften:
Nachweis auf Baugenehmigungsebene
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Empfingen im Baugebiet Zollernring / Seiten. Nördlich, östlich sowie westlich wird das Gebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben, während es im Süden an landwirtschaftlich genutzte Flächen grenzt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,21 ha beinhaltet die Flurstücke 901 i.T., 923 und 924.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehender Plandarstellung zu entnehmen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen werden. Die Festsetzungen orientieren sich an einer möglichen modernen Bauweise wie in den derzeitigen Neubaugebieten der Gemeinde und hinsichtlich der Höhe an der Umgebungsbebauung.
Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter.
Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.
Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Bebauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen.
Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten.
Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von
abgesehen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 18.11.2024 im Internet unter
www.empfingen.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen: