Stadt Rauenberg
Rhein-Neckar-Kreis
Bebauungsplan „Solarpark Hungerwiesen“ auf der Gemarkung Rauenberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2023 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hungerwiesen“ gefasst. Der hieraufhin erarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 19.02.2025 gebilligt und der Beschluss gefasst, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig am Verfahren zu beteiligen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Regelverfahren“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hungerwiesen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Photovoltaik-Freianlage auf der Gemarkung Rauenberg geschaffen werden. Diese soll dazu beitragen, den regenerativen Anteil an der Stromerzeugung im Gemeindegebiet zu erhöhen, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit auch einen Beitrag hinsichtlich der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauslegung statt.
Bestandteile der öffentlich ausliegenden Entwurfsunterlagen sind, neben den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, auch die zum derzeitigen Planungsstand bereits vorliegenden Fachgutachten.
Der Bebauungsplanentwurf kann in dem Zeitraum vom 04.04.2025 bis 05.05.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt 69231 Rauenberg, Wiesloch Straße 21, vor dem Zimmer 2.3 eingesehen werden. Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Adresse www.rauenberg.de abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bereits verfügbar:
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Stadt Rauenberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Anschrift: tanja.freudensprung@rauenberg.de übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 69231 Rauenberg, Wieslocher Straße 21) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Rauenberg, den 26.03.2025
Christa Albrecht, stellvertretende Bürgermeisterin