Der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich skizzenhaft aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Für den betreffenden Bereich liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I und Anschluss an die B 28“ auf Gemarkung Oberjettingen aus dem Jahr 1973 vor. Entsprechend den Vorgaben aus dem Baugesetzbuch unter § 1 Abs. 4 sind Bebauungspläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Der vorliegende Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I und Anschluss an die B 28“ verstößt gegen die Ziele der Raumordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Vorgaben wieder den Zielen der Raumordnung angepasst und dem Gewerbegebiet so eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben werden.
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und artenschutzrechtlicher Untersuchung durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu gegebener Zeit und wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet.
Jettingen, 16.05.2025
gez.
Hans Michael Burkhardt
Bürgermeister