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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ – Aufstellungsbeschluss –

Gemeinde Jettingen Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ ...

Gemeinde Jettingen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„7. Änderung Gewerbegebiet West I“

– Aufstellungsbeschluss –

Der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich skizzenhaft aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Für den betreffenden Bereich liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I und Anschluss an die B 28“ auf Gemarkung Oberjettingen aus dem Jahr 1973 vor. Entsprechend den Vorgaben aus dem Baugesetzbuch unter § 1 Abs. 4 sind Bebauungspläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Der vorliegende Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I und Anschluss an die B 28“ verstößt gegen die Ziele der Raumordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Vorgaben wieder den Zielen der Raumordnung angepasst und dem Gewerbegebiet so eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben werden.

Das vorliegende Bebauungsplanverfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und artenschutzrechtlicher Untersuchung durchgeführt.

Die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu gegebener Zeit und wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet.

Jettingen, 16.05.2025

gez.

Hans Michael Burkhardt
Bürgermeister

Erscheinung
Jettinger Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Jettingen
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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