Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Löwenstein hat in seiner Sitzung am 3.4.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 20.3.2025. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan soll im Plangebiet eine bauliche Nutzung ermöglicht und in diesem Zuge der Bereich neu geordnet werden. Dabei sollen einerseits die bestehenden Nutzungen (Recyclinghof und Flüchtlingsunterkunft) zulässig bleiben, andererseits soll eine weitere Nutzung durch nicht störendes Gewerbe ermöglicht werden.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Artenschutzbeitrag in der Zeit vom
26.5.2025 bis 27.6.2025
im Internet unter
www.stadt-loewenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/beteiligungsverfahren oder unter
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
eingesehen werden.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an stadt-loewenstein@stadt-loewenstein.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die nachfolgende Adresse:
Stadt Löwenstein, Maybachstraße 32, 74245 Löwenstein
gesendet werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Löwenstein, 16.5.2025
gez. Dr. Eberhard Birk
Bürgermeister