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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Eisenbahnstraße / Güterbahnhof, westlicher Teil - 1. Änderung“

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Eisenbahnstraße / Güterbahnhof, westlicher Teil - 1. Änderung“ Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren...
Foto: Nur Cirak

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Eisenbahnstraße / Güterbahnhof, westlicher Teil - 1. Änderung“

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil - 1. Änderung“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die im beigefügten Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 05.05.2025 dargestellte Fläche. Die Änderung begrenzt sich lediglich auf das Flurstück Nr. 800/4 mit einer Gesamtfläche von etwa 0,27 ha.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Hauptverkehrsfläche Eisenbahnstraße (Flst. Nr. 1200) begrenzt. Im Osten grenzt es an das Grundstück der freiwilligen Feuerwehr Plochingen (Flst. Nr. 800/10) sowie an das Grundstück der DB Netze AG (Flst. Nr. 800/12). Im Süden grenzt die Bebauungsplanänderung an das Bahngelände der DB Netze AG (Flst. Nr. 800) und im Westen an das bebaute Grundstück des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e. V. (Flst. Nr. 800/13).

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Stadt Plochingen hat das Flurstück 800/4 aus dem Flächenentwicklungsplan öffentlich zur Vermarktung ausgeschrieben. Ein ortsansässiges Unternehmen hat bereits Interesse geäußert, seinen bestehenden Standort im Stadtgebiet zu erweitern. Allerdings ist das Bauprojekt des Unternehmens aufgrund der aktuellen Ausführung der Baugrenze nur eingeschränkt umsetzbar. Daher soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Baugrenze erweitert werden, um eine flexible Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen. Zudem wurde auf dem o. g. Grundstück zwischenzeitlich die Abwasserleitung verlegt, was eine Anpassung des bestehenden Leitungsrechts erforderlich macht.

Plochingen, 03.06.2025

gez. Frank Buß

Bürgermeister

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Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
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Ausgabe 23/2025
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