Stadtverwaltung Plochingen
73207 Plochingen
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch...
Foto: Nur Cirak

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 nach Abwägung der Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“ beschlossen. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beauftragt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Bereitstellung der Unterlagen der Entwurfsfassung im Internet sowie zusätzlicher öffentlicher Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB i.V. m. § 13 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 11.02.2025 maßgeblich. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 4,46 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 818, 817 (zum Teil), 821 (zum Teil), 825, 824, 820/3, 817 (zum Teil) 2152 (zum Teil), 2022 (zum Teil), 2024, 2062/10 (zum Teil), 2061 (zum Teil), 2056, 2050/1,822, 2050, 2052/1, 2052, 2054, 2051/3, 2051, 2051/1 (zum Teil), 2048, 2061, 2061/1, 2061/2, 2061/3, 2073, 2074, 2062, 2075, 2063 und 2116 (zum Teil), 1968 (zum Teil).

Bestandteile des Bebauungsplanentwurfs sind die gemeinsame Planzeichnung, Textteile der planungsrechtlichen Festsetzungen (mit Anlagen, geruchs- und schalltechnische Untersuchung) des Bebauungsplans sowie der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 11.02.2025. Beigefügt ist die dazugehörige Begründung mit den folgenden Anlagen:

  • Oberflächenentwässerungskonzept Bericht
  • Umweltreport mit umfassender Betrachtung der umweltbezogenen Schutzgüter.
  • Geotechnischer Bericht
  • Untersuchung PAK-Bericht
  • Altlasten Erkundungsstand
  • Kampfmittelauswertung
  • Artenschutzprüfung (Relevanzuntersuchung, Bericht der tierökologischen Kartierung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
  • Verkehrstechnische Untersuchung

Die Bestandteile des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden innerhalb der Beteiligungsfrist

von Donnerstag, 10.04.2025

bis einschließlich Freitag, den 16.05.2025

auf der Internetseite der Stadt Plochingen unter folgendem Pfad online zur Einsichtnahme bereitgestellt: www.plochingen.de / Leben & Arbeiten / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bauleitplanverfahren

Zusätzlich können hier die Ergebnisse der Abwägung aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange digital eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch per E-Mail an stadtplanung@plochingen.de gesendet werden. Alternativ können Stellungnahmen in Papierform oder zur Niederschrift beim Verbandsbauamt Plochingen, Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt, Schulstraße 5, 73207 Plochingen vorgebracht werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften innerhalb der Beteiligungsfrist im Rathaus II, Schulstraße 5, Vorraum vor Zimmer 3.05 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Der Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften soll die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Grundlage für die umfassende Nachverdichtung und Neuordnung der baulichen und funktionalen Struktur, den Umbau der Erschließungsstruktur sowie die Weiterentwicklung der grünordnerischen Qualitäten sichern. Geplant ist ein lebendiges und gemischtes Quartier mit vielfältigem Gebietscharakter, das sowohl die Schaffung von Gewerbeflächen als auch die Weiterentwicklung der Wohnnutzung, soziokulturelle Nutzungen und neuen Freiräumen anstrebt. Neben baulichen und funktionalen Akzenten sind die Neuordnung der Erschließung und die Erlebbarkeit der Fils und Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Aspekte der Klimaanpassung wesentliche Planungsziele.

Plochingen, 10.04.2025

gez. Frank Buß

Bürgermeister

Erscheinung
Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Plochingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto