Gemeinderat

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Goppengrund VII“

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbrettach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Goppengrund...
Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbrettach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Goppengrund VII“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (vgl. § 3 (2) BauGB).

Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure GmbH + Co. KG vom 9.12.2024/27.10.2025. Dieser ist nachstehend auszugsweise abgedruckt.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 6.11.2025 bis 6.12.2025

im Internet unter

www.langenbrettach.de/leben-wohnen/bauen/oeffentliche-ausschreibung

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(vgl. Nachtrag der Begründung)

Regierungspräsidium Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)

Landratsamt Heilbronn

Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz, allgemeine Hinweise;

Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz/Starkregen, Grundwasser/Altlasten/Boden, Abwasser, Immissionsschutz und Gewerbe

Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (Teil 2 der Begründung)Wagner + Simon; Mosbach

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und Kulturgüter.

Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen, Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (Anlage der Begründung)Wagner + Simon; Mosbach

Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft, Naturhaushalt, Landschaftsbild

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Fachbeitrag Artenschutz

(Anlage der Begründung)

Wagner + Simon; Mosbach

Erfassung des Habitatpotentials, Erfassung und Prüfung der möglicherweise betroffenen Artengruppen Vogelarten und Zauneidechsen

Prüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verstöße, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen

Schallimmissionsuntersuchung

(Anlage der Begründung)

Dr. Schäcke + Bayer; WaiblingenBeurteilung der Schallimmissionsverträglichkeit der geplanten Gewerbefläche mit dem geplanten Wohngebiet „Stegle/Bildreich-Erweiterung“
Wasserwirtschaft/Wasserhaushalt/Starkregeni-motion; IlsfeldAuswirkung der Planung auf Starkregenabflüsse sowie die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an heike.froehlich@langenbrettach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Langenbrettach, Rathausstraße 1, 74243 Langenbrettach gesendet oder schriftlich beim Bauamt abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, 1. Stock, Flur, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.

Langenbrettach, 28.10.2025

gez. Timo Natter

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
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