Stadtverwaltung Widdern
74259 Widdern
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hofäcker“ in Widdern

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung...

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.9.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 5.9.2024. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
kleinflächigen Lebensmitteldiscounter inkl. Backshop geschaffen werden. Dafür wird ein Sondergebiet für Einzelhandel festgesetzt. In der Stadt Widdern gibt es zwar noch einen Lebensmitteleinzelhandel, jedoch wird dieser in absehbarer Zeit schließen. Daher begrüßt die Stadt die Anfrage des Projektentwicklers zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters, um auch künftig eine örtliche Grundversorgung zu gewährleisten. Innerhalb der Ortslage ist kein geeigneter Standort vorhanden. Restriktionen bestehen seitens der Topografie, Größe, Verfügbarkeit, Bebaubarkeit und des Hochwasserrisikos. Eine innerörtliche Industriebrache gibt es nicht. Daher wurde dieser Standort am Ortsrand unter Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer gewählt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung kann der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom 10.10.2024 bis 11.11.2024
im Internet unter www.widdern.de/de/bauen-wohnen bzw. kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
eingesehen werden.

Während der genannten Frist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden.
Diese sollen elektronisch per E-Mail an weinbeer@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die nachfolgende Adresse:
Rathaus Widdern
Keltergasse 5
74259 Widdern
versendet werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen möglichst die volle Anschrift, ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 10.10.2024 bis 11.11.2024 auch im Rathaus der Stadt Widdern, Keltergasse 5, Eingangsfoyer während der Dienststunden aus.
Widdern, 30.9.2024
gez. Kopf
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Widdern

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Widdern
02.10.2024
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