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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Salacher Straße, 4. Änderung“

Beschluss zur Änderung und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB Der...
Skizze Plangebiet

Beschluss zur Änderung und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat am 30.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Änderung zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Salacher Straße, 4. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Süßen in Richtung Salach. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 3049/6, 3049/8, 3049/13, 3049/9, 3049/7 sowie 3049.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil vom Büro Re2erea GmbH. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zweck der Planung

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Salacher Straße, 4. Änderung“ beabsichtigt die Stadt Süßen eine Wohngebietserweiterung in Form von bedarfsgerechten Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern sowie verdichtete Wohnformen (z.B. Mehrfamilienhäuser) zu ermöglichen, um künftigen Nachfragebedarf nach Wohnraum in Süßen befriedigen zu können. Ziel hierbei, eine Arrondierung des südlichen Siedlungsrands, indem die bauliche Weiterentwicklung in maßvollem & maßstabsgerechten Siedlungsentwicklung erfolgt.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von Wohngebäuden geschaffen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 aufgestellt. Hierbei kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung mit Bürgern und Behörden abgesehen werden. Zudem wird gemäß § 13a Abs. 2, Nr. 1 und § 13 Abs. 2 und 3 von der Umweltprüfung abgesehen. Den Umweltbelangen wird unter Kapitel 9, Rechnung getragen.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB)

Der Änderungsbeschluss des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung mit Anlagen (Artenschutzgutachten, Schallgutachten, Auszug Gewerbelärm) sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom

18.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025

(Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Der Entwurf des zeichnerischen Teils mit Textteil und Begründung sowie die Bekanntmachung im Süßener Mitteilungsblatt liegen im Rathaus, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen im Flur vor Zimmer 108 aus.

Ein weiteres Exemplar kann im Stadtbauamt, Zimmer 109, im Rathaus eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis:

Die Unterlagen sind auf unserer Homepage www.suessen.de/,Lde/home/stadt+und+politik/Auslegung_Bebauungsplan.html

zum Download eingestellt.

Süßen, den 08.07.2025

Marc Kersting

Bürgermeister

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Stadt Süßen
09.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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