Stadtverwaltung Waiblingen
71332 Waiblingen
Dies und das

Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften

„Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“,Planbereich 32, Gemarkung Hegnach 1. Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen...

„Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“,Planbereich 32, Gemarkung Hegnach

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“,Planbereich 32, Gemarkung Hegnach gefasst.

Grundlage dafür ist der Lageplan des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 12.03.2024.

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist nach dem derzeitigen Stand der Planung in dem abgedruckten Lageplan dargestellt. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind schwarz gestrichelt dargestellt.

2. Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Ein Vorentwurf des Bebauungsplans mit gesondertem Textteil sowie ein Vorentwurf der Begründung mit bereits vorliegenden Anlagen werden im Zeitraum vom 13.05. bis zum 07.06.2024 – je einschließlich – unter dem Link www.waiblingen.de/gewerbegebiet_neckarstrasse_esslinger_strasse im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich dazu werden die Unterlagen in Papierform im Rathaus Hegnach während der Öffnungszeiten (Di, Mi, Fr 8.30–12.30 Uhr, Do 14.30–18.30 Uhr) und bei der Abteilung Stadtplanung im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 4. OG, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi, Fr 8.30-14.00 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme und Information ausliegen. Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Herr Lobert unter der Telefonnummer 07151/5001 – 3120 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung@waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie bei den Auslegungsunterlagen.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden am 13.05.2024, ab 19 Uhr im Schafhofkeller Hegnach, Hauptstraße 51/53 öffentlich dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Hegnach Aktuell – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

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Panorama
von Stadtverwaltung Waiblingen
02.05.2024
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