Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 17.07.2025 dem geänderten Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“, Planbereich 32, Gemarkung Hegnach, zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden von den Flurstücken 1560/2, 1560/3, 1560/5, im Osten durch die östliche Grenze der Neckarstraße, im Süden durch das Flurstück 1587, 1589 und im Westen von der westlichen Grenze der Esslinger Straße.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich, in dem die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches schwarz gestrichelt umrandet ist.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan mit Textteil des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 20.03.2025 mit Änderungen vom 20.06.2025.
Dem Bebauungsplanentwurf ist die Begründung einschließlich Umweltbericht vom 14.03.2025 mit Änderungen vom 12.06.2025 beigefügt.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Umweltbericht mit Grünordnungsplan als Bestandteil der Begründung, Stellungnahmen und Gutachten zu den Themen
Der vorstehend aufgeführte Bebauungsplanentwurf, der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorstehend aufgelisteten wesentlichen umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan werden in der Zeit
vom 25.07. bis 22.08.2025– je einschließlich –
unter dem Link www.waiblingen.de/gewerbegebiet_neckarstrasse_esslinger_strasse im Internet veröffentlicht. Zusätzlich dazu werden die Unterlagen in Papierbei der Abteilung Stadtplanung im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 4. OG, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi, Fr 8.30-14.00 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme und Information ausliegen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen dürfen nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung@waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Änderungen sind in den betroffenen Unterlagen jeweils farblich hervorgehoben. Folgendes wurde im Vergleich zum Entwurf des Bebauungsplanes geändert:
- Festsetzung einer Strauchpflanzung bzw. Pflanzung einer Feldhecke statt der Baumallee südlich des Radschnellweges
- Fortführung/Erhaltung des bestehenden Feldweges in Verlängerung der bestehenden Esslinger Straße, so weit dieser zur Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke im Südwesten des Plangebiets erforderlich ist; Der Radschnellweg wird im Kreuzungsbereich des Feldweges auf die Esslinger Straße ausgeleitet.
- Nachrichtliche Herausnahme der CEF-Maßnahme Bluthänfling aus dem Bebauungsplan
- Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht an die vorgenannten Änderungen
- Ergänzung des Textteils zum Bebauungsplan um einen Hinweis zur Anbringung von Nistgelegenheiten an den Gebäudefassaden
- Ergänzung einer Pflanzliste für Sträucher der Strauchpflanzung südlich des Radschnellweges
Änderung der Anlagen zum Bebauungsplan/Ergänzende Untersuchungen:
- Anpassung der Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung im Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag, Landschaftsökologie + Planung
Bruns, Stotz & Gräßle Partnerschaft, Juni 2025
- Stellungnahme Rebhühner, Landschaftsökologie + Planung Bruns, Stotz & Gräßle Partnerschaft, Juni 2025
- Stellungnahme zur Frischluftversorgung und Luftschadstoffbelastung, Lohmeyer, Juni 2025
- Stellungnahme zur Verkehrsbelastung, Karajan, Juni 2025
Hinweise zum Datenschutz finden Sie bei den Auslegungsunterlagen.
Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Frau Beyl, unter der Telefonnummer 07151/5001 – 3121 oder Herr Lobert, unter der Telefonnummer 07151/5001-3100 zur Verfügung.