Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Waldkindergarten Hallwangen“, Dornstetten-Hallwangen,
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.08.2024 über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf „Waldkindergarten Hallwangen“ in Dornstetten-Hallwangen beraten. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan vom 25.07.2024 maßgebend.
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Dornstetten und Auslegung im Rathaus
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
vom 26.08.2024 bis 26.09.2024 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter www.dornstetten.de/buergernachrichten/. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss, in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor.
A. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Zur potentiellen Einschränkung angrenzender Flurstücke durch einen Waldkindergarten.
B. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
1. Landratsamt Freudenstadt (LRA FDS), höhere Verwaltungsbehörde zur Anpassung des FNPs, zur Darstellung angrenzender Bebauungspläne im Abgrenzungsplan, zur Erschließung über den landwirtschaftlichen Weg, zu Nebenanlagen und zum geplanten Überfahrtsrecht für angrenzende landwirtschaftliche Flächen;
2. LRA FDS, Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zu beitragsrechtlichen Fragen, zur Kostenübernahme von Ausgleichsmaßnahmen, zur vertraglichen Regelung, zur Widmung des landwirtschaftlichen Weges und zur Abmarkung der Grünanlagen;
3. LRA FDS, Untere Naturschutzbehörde zur rechtlichen Sicherung vor Satzungsbeschluss, zur langfristigen Pflege der Obstbäume, zur Präzisierung der Ausgleichsmaßnahmen und Bilanzierung, zur Beleuchtung, zu Nisthilfen und zur naturnahen Gestaltung von Unternehmen;
4. LRA FDS, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde zur Bilanzierung und zu Dacheindeckungen;
5. LRA FDS, Straßenbauamt zum Ab- und Anfahrtsverkehr, zur Einmündung in die K 4737, zu einem potentiellen Gehweg, zur Ausdehnung des Geltungsbereichs und zur Darstellung eines Sichtfeldes;
6. LRA FDS, Vermessungsamt zu Grenzabständen des Nachbarrechts;
7. LRA FDS, Kreisbrandmeister zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung;
8. LRA FDS, Untere Abfallrechtsbehörde zur Wiederverwendung des anfallenden Aushubmaterials und zum Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz;
9. LRA FDS, Jugendamt zum Platzbedarf bei Kindertageseinrichtungen und zur Beteiligung des KVJS;
10. Landesamt für Denkmalpflege zum Vorgehen bei archäologischen Funden;
11. Netze BW zur vorhandenen Stromversorgung
C. Begründung mit Ausführungen zu Umwelt- und Artenschutzbelangen, insbesondere zu Schutzgebieten, Grün- und Freiraumstrukturen und zu entsprechenden artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen
D. Umweltbericht mit Beschreibung der Vorgaben von Schutzgebieten, sonstigen übergeordneten Fachplanungen und Methoden der Umweltprüfung. Ausführungen zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Biotope/biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden/Fläche, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Erholung/Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern. Beschreibung von Planungsalternativen, Prognosen und Monitoring sowie der Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs.
E. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Ausführungen zu Biotop- und Habitat-Strukturen, Schutzgebieten und zu vorhabenbedingter Betroffenheit der Artengruppen Farn- und Blütenpflanzen, Laubmoose, Säugetiere, Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und Wirbellose sowie Ausführungen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
F. Lageplan mit Darstellung von Grünflächen, Flächen mit Pflanzgeboten und zur Pflanzerhaltung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dornstetten, den 23. August 2024
gez. Bernhard Haas
Bürgermeister