Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan „Wasenäcker“ für den Ortsteil Möttlingen aufzustellen und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Behörden durchzuführen. Die Frühzeitige Beteiligung ist abgeschlossen, der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2025 über die Stellungnahmen beraten und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wasenäcker“ erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Flurstück Nr. 361, 632, 633, 638, 638/1, 639, 640, 2037, 2038, 2039, 2042, 2043, 2045, 2045/3, 2045/4, 2049, 2050 und 2163 vollständig sowie teilweise auf die Flurstücke Nr. 635, 636, 637, 641, 686, 689, 691/2, 2039/1, 2041, 2048
und 2053/4 der Gemarkung Möttlingen.
Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Stadtplanungsbüro Schöffler i.d.F. vom 07.05.2025.
Ziel ist die Schaffung eines Wohngebietes in attraktiver Stadtteillage. Angepasst an den örtlichen Bedarf sollen Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sowie ein verdichteter Innenbereich mit Mehrfamilienhäusern entstehen. Öffentliche Freiräume sind eine wichtige Ergänzung zu den privaten Bereichen und haben innerhalb der Siedlung eine identitätsstiftende Funktion. Im Wohngebiet sind gemeinschaftlich genutzte Freiräume vor allem für jene Aktivitäten wünschenswert, die mehr Platz beanspruchen, als ein privater Garten bieten kann. Gemeinschaftlich genutzt werden sollen der Quartiersspielplatz, Wohnstraßen und Wohnwege. Nach Norden ist im Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen eine Eingrünung des Gebietes zur Landschaft vorgesehen.
Im Süden des Plangebietes soll der grüne Charakter der Flächen erhalten werden, weshalb hier eine große private Grünfläche entsteht.
Der Bebauungsplanentwurf (zeichnerische Teil, Textteil, Begründung), Abwägungstabelle der Frühzeitigen Beteiligung, Umweltbericht, Übersichtsbegehung Artenschutz mit Plausibilitätsprüfung und Habitatpotenzialanalyse, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Tierökologisches Gutachten, Grünlandbewertung, Lokalklimatische Stellungnahme, Geruchs Immissionsprognose, Verkehrsuntersuchung sowie das Schalltechnisches Gutachten wird im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter der Internetseite: stadt.bad-liebenzell.de/aktuelle-bauleitplanung/ während der Dauer der nachfolgenden Frist
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Bad Liebenzell im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/316 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-316 möglich
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahme soll elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@bad-liebenzell.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird unter obiger Internetseite in das Internet eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nachrichtlich.
Bad Liebenzell, 23.05.2025
gez.
Sebastian Kopp
1. Stellv. Bürgermeister