Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat sich in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024 ausführlich mit den vorgebrachten Stellungnahmen befasst, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Im Ergebnis hat der Gemeinderat eine Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander vorgenommen.
Ferner hat der Gemeinderat eine nochmalige öffentliche Auslegung des Umweltberichts sowie des fortgeschriebenen artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzeptes und der damit in Verbindung stehenden Festsetzungen beschlossen. Diese stehen in einer Verbindung mit dem von der Gemeinde Ubstadt-Weiher gestellten Antrag auf Genehmigung der Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes sowie auf eine Befreiung von dem Erhalt eines Naturdenkmals.
Ergänzend zu der Veröffentlichung vom 10.10.2023 wird darauf hingewiesen, dass für die zu erwartenden Eingriffe auch die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften sowie die Flächen der extensiven Ausgleichsmaßnahmen sind den nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitten zu entnehmen:
Darüber hinaus sind die Flurstücke Nr. 12390 (teilweise), Nr. 12646 und Nr. 12676 als sogenannte „Ankerflächen“ öffentlich gesichert. Diese können bei einem Bedarf als Ersatz herangezogen werden.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Weiher Nord“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes im OT Weiher geschaffen werden.
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung:
Die Entwürfe der geänderten oben genannten Umwelt- und Artenschutzunterlagen als gesonderte Bestandteile der Begründung und die damit in Verbindung stehende Festsetzung sind in der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Parallel werden diese Unterlagen beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher im genannten Zeitraum in Papierform öffentlich ausgelegt.
Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen der mit dem ergänzten Umweltbericht und dem fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept in Verbindung stehenden Festsetzungen abgegeben werden können.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während des Veröffentlichungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an gemeinde@ubstadt-weiher.de übermittelt werden. Alternativ können Sie auch schriftlich an das Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ubstadt-Weiher, den 21.10.2024
Tony Löffler, Bürgermeister