Aus den Rathäusern

Bebauungsplan "Weinstr. 42 - 44, 1. Änderung"

Gemeinde Erlenbach Landkreis Heilbronn Auf Grund der §§ 1, 2, 8 – 10, 13 und § 13a des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23....

Gemeinde Erlenbach Landkreis Heilbronn

Auf Grund der §§ 1, 2, 8 – 10, 13 und § 13a des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358 ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001 S. 2) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Erlenbach am 16. Mai 2024 folgende

Satzung

über den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und Örtliche Bauvorschriften

„Weinstraße 42 – 44, 1. Änderung“ in Erlenbach

§1

1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke Flst. Nr. 47 und 47/2 an der Weinstraße, in Erlenbach.

2. Maßgebend sind:

3. der Lageplan des Ingenieurbüros für Vermessung und Planung Koch und Käser, Untergruppenbach, vom 9.1.2024 mit den im Textteil enthaltenen planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen

4. die Begründung des Ingenieurbüros für Vermessung und Planung Koch und Käser, Untergruppenbach, vom 09.01.2024 Bestandteil der Begründung sind

1. die Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Entwurfs

2. Die artenschutzrechtliche Begutachtung des Büros Umweltplanung Dr. Münzing, Flein, vom November 2018

3. die Artenempfehlung „Heimische Gehölze im Landkreis Heilbronn“, Landratsamt Heilbronn

5. Auf einen Umweltbericht wird verzichtet.

6. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beigefügten Lageplan mit einer schwarzen Linie dargestellt und umgrenzt.

§ 2

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Erlenbach, 21. Mai 2024

Uwe Mosthaf, Bürgermeister

Hinweise:

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung beim Hauptamt der Gemeinde Erlenbach, Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

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Ausgabe 21/2024

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Erlenbach

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Erlenbach
24.05.2024
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