Bekanntgabe des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord – 8. Änderung“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Bei dieser Änderung soll ausschließlich ein Absatz in den textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung des bestehenden Sondergebiets (SO) aufgenommen werden.
Dieser Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der vorhergehenden Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus sind keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie Auswirkungen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erkennbar. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
In seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.
Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.
Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung inkl. Auswirkungsanalyse) als Entwurf können vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an michael.huber@dossenheim.de und joerg.ullrich@dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 07.01.2025
David Faulhaber
Bürgermeister
Bebauungsplan Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord, 8. Änderung