Stadtverwaltung Bad Teinach-Zavelstein
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan „Zettelberg II 1. Änderung“, Stadtteil Rötenbach, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zettelberg II 1. Änderung“...

Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zettelberg II 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Der Gemeinderat hat in dieser öffentlichen Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die Stadtverwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage bei der Stadtverwaltung Bad Teinach-Zavelstein, Rathausstraße 9, Zimmer 202, vom Montag, 29.04.2024 bis Freitag, 31.05.2024, während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Im oben genannten Zeitraum können der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit den bislang vorliegenden Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt unter folgendem Pfad abgerufen werden: www.bad-teinach-zavelstein.de Leben & Wohnen Bauen Bauleitplanung Bauleitpläne im Verfahren.

Erscheinung
Bad Teinach-Zavelstein Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024

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Bad Teinach-Zavelstein

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von Stadtverwaltung Bad Teinach-Zavelstein
24.04.2024
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