„Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Satzungsverfahren über örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan in Bad Wimpfen.
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 22.5.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden durch die Schiedstraße, im Osten durch die Neue Biberacher Straße, im Süden durch die Deimlingstraße und im Westen durch den Helmstättweg und umfasst die Grundstücke FlSt-Nr. 1137/2 und 1137/6. Er kann aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan vom 6.11.2024 für den Geltungsbereich entnommen werden.
Der Bebauungsplanentwurf vom 24.3.2025 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 24.3.2025, jeweils mit Begründung vom 24.3.2025, in welcher die Umweltbelange dargestellt und abgearbeitet werden, und den Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Gemeinde weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden, wie auch der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Dienstag, 10.6.2025 bis Mittwoch, 9.7.2025 (einschließlich) im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen unter der Internetadresse
www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer, während den üblichen Öffnungszeiten, Montag – Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind während des Zeitraums der Veröffentlichung auch im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung@badwimpfen.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen.
Im Einzelnen
Bad Wimpfen, 31.5.2025
Zaffran, Bürgermeister