Gemeinderat

Bebauungsplanverfahren

„Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ als Bebauungsplan der...

„Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Satzungsverfahren über örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan in Bad Wimpfen.

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung.

Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 22.5.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird wie folgt abgegrenzt:

Im Norden durch die Schiedstraße, im Osten durch die Neue Biberacher Straße, im Süden durch die Deimlingstraße und im Westen durch den Helmstättweg und umfasst die Grundstücke FlSt-Nr. 1137/2 und 1137/6. Er kann aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan vom 6.11.2024 für den Geltungsbereich entnommen werden.

Der Bebauungsplanentwurf vom 24.3.2025 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 24.3.2025, jeweils mit Begründung vom 24.3.2025, in welcher die Umweltbelange dargestellt und abgearbeitet werden, und den Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Gemeinde weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden, wie auch der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Dienstag, 10.6.2025 bis Mittwoch, 9.7.2025 (einschließlich) im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen unter der Internetadresse

www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer, während den üblichen Öffnungszeiten, Montag – Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind während des Zeitraums der Veröffentlichung auch im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung@badwimpfen.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:

  1. Stadt Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn, Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan „Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt“ vom 14.3.2025, IFK Ingenieure und freie Stadtplaner, Mosbach
  2. Fachbeitrag Artenschutz der Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung, Dieter Veile vom August 2023/August 2024
  3. Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Technischen Umweltschutz, Dr.-Ing. Frank Dröscher vom 25.10.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen.

Im Einzelnen

  1. Gesamtstellungnahme des Landratsamts Heilbronn, Bauen und Umwelt vom 21.2.2025
  2. Gesamtstellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur sowie Landesamt für Denkmalpflege vom 13.2.2005
  3. Stellungnahme des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 24.1.2025
  4. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 18.2.2025
  5. Gemeinsame Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands BW und des Naturschutzbunds vom 18.2.2025
  6. Stellungnahme EinwohnerIn vom 20.1.2025

Bad Wimpfen, 31.5.2025

Zaffran, Bürgermeister

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Stadt Bad Wimpfen
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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