Gemeinde Deizisau
Landkreis Esslingen
Bebauungsplanverfahren „Sirnauer Straße – 3. Änderung“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Deizisau hat am 03.06.2025 beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. Ebenso wurde beschlossen, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nundurchgeführt werden kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die im Lageplan dargestellten Grundstücke:
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Flst. 2115
Im Osten: durch das Flst. 2114/0
Im Westen: durch das Flst. 2125/1
Im Süden: durch das Flst. 2014/9, 2014/0, 2014/3 & 2125/1
Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung Sirnauer Straße - 3. Änderung - soll die zulässige Art der baulichen Nutzung für das Flurstück 2121 angepasst und damit die Nutzungsmischung innerhalb des Gewerbegebiets erweitert werden.
Ziel der Änderung ist es, über die rein gewerbliche Nutzung hinaus auch Einrichtungen mit sozialen und gesundheitlichen Funktionen – wie etwa eine Kinderbetreuung oder eine physiotherapeutische Praxis – zu ermöglichen. Grundlage hierfür ist § 8 (3) Nr. 2 BauNVO, wonach im Gewerbegebiet auch Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig sein können.
Durch die Änderung der Festsetzungen wird die funktionale Vielfalt im Gewerbegebiet gestärkt. Die Ergänzung um soziale und gesundheitliche Einrichtungen verbessert die infrastrukturelle Versorgung und trägt zur bedarfsgerechten Entwicklung des Standorts bei.
Zum Erreichen der Ziele ist eine Änderung des Bebauungsplans „Sirnauer Straße, 1. Änderung“ erforderlich. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden.
Im vereinfachten Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend.
Demzufolge wird
− von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB,
− vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,
− von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) abgesehen.
Ebenso finden § 4c BauGB (Überwachung) sowie Eingriffs- / Ausgleichsregelungen nach § 1a (3) BauGB keine Anwendung.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) entfallen.
Da die Voraussetzungen nach § 30 (1) BauGB nicht gegeben sind, wird der Bebauungsplan als einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB aufgestellt.
Um die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung darzustellen, besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung vom 09.05.2025, dem Textteil vom 09.05.2025 und der Begründung vom 09.05.2025, die in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 15.08.2025, stattfindet.
Die genannten Unterlagen werden während dieses Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, während der üblichen Öffnungszeiten bei Herrn Arnold, Zimmer 2.04, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes "Sirnauer Straße – 3. Änderung" und die Begründung auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck während der oben genannten Frist bis zum 15.08.2025 digital bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie alle Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Gemeinde Deizisau unter: www.deizisau.de/bebauungsplaene veröffentlicht.
Deizisau, 01.07.2025
gez. Thomas Matrohs
Bürgermeister