1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.7.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen und dem Vorentwurf mit Datum vom 24.7.2025 zugestimmt.
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 6,66 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Wimpfen im Gewann Landgraben, nördlich der L 530 (Rappenauer Straße), westlich der Straße „Landgraben“, bzw. der dortigen Wohnbebauung und des Kindergartens und in Randbereichen südlich der L 530, westlich der Verwaltungszentrale Lidl Deutschland und ist dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan (Stand: 24.7.2025) zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
2. Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Bad Wimpfen hat die Absicht, neue Gewerbeflächen insbesondere für kleinteilige Gewerbeeinheiten (Handwerksbetriebe, etc.) zu schaffen, um ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Erweiterung bzw. neuen Betrieben zur Ansiedlung zu geben. Weiterhin plant die Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG mittelfristig eine Erweiterung der Verwaltungszentrale im Sinne einer strategischen Standortperspektive.
Daher soll nun der Bereich „Landgraben“ nördlich der Rappenauer Straße (L 530) des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mäuerlesäcker/Landgraben“ aus dem Jahr 2006 entwickelt werden. Aufgrund der Überplanung des südlichen Bereichs („Mäuerlesäcker“) zur Ansiedelung der Verwaltungszentrale und einer damit einhergehenden grundlegend geänderten Verkehrsplanung wurde die städtebauliche Planung überarbeitet und angepasst. Im Zuge dieses Verfahrens wird ebenfalls die Radwegführung sowie der Kreuzungsbereich an der Rappenauer Straße geändert.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ sollen nun attraktive Gewerbeflächen für die Ansiedlung von kleineren Betrieben sowie für die Erweiterung der Lidl-Verwaltungszentrale geschaffen werden.
3. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.7.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ auf der Grundlage des gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs vom 24.7.2025 eine frühzeitige Beteiligung durch Veröffentlichung im Internet sowie einer ergänzenden Planauslage durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Planzeichnung, Textteil (mit planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften), der Begründung sowie der weiteren Anlagen zum Bebauungsplan sowie der Text dieser öffentlichen Bekanntmachung kann hierzu in der Zeit von Montag, 11.8.2025 bis einschließlich Montag, 22.9.2025 unter folgendem Link auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen: www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung@badwimpfen.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses während den üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung im Internet) gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Bad Wimpfen, 1.8.2025
Zaffran, Bürgermeister