Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern von Grundschulkindern einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um den zukünftigen Bedarf planungssicher zu erfassen, startet die Stadtverwaltung jetzt die Bedarfsanmeldung.
Hier geht’s zum Link: kurzelinks.de/Bedarfsanmeldung-Rottenburg
Die Abfrage richtet sich an Eltern von Kindern, die im September 2026 eingeschult werden. Sie bildet die Grundlage dafür, dass die Stadt ein verlässliches, bedarfsgerechtes Ganztagsangebot an den Grundschulen einrichten kann.
Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) führt ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit einen stufenweisen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ein. Zunächst gilt der Anspruch für die 1. Klassen, bis zum Schuljahr 2029/2030 wird er schrittweise auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet.
Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung täglich an fünf Tagen pro Woche, auch während der Schulferien.
Für Eltern bedeutet der neue Rechtsanspruch, dass sie ab der Einschulung ihres Kindes eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen können, ohne dass eine Pflicht zur Nutzung besteht. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Schule unterschiedlich sein, zum Beispiel als Ganztagsschule oder durch Vereinsangebote in Verbindung mit Halbtagsschulen.


