Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolisch für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.