Am Samstag, 23.05.2026, findet aus Anlass der Verkündung des Grundgesetzes eine landesweite Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude statt. Alle Gemeinden, Landkreise, Bezirke sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind aufgerufen, sich an der Beflaggung zu beteiligen.
Hintergrund: 23. Mai – Tag des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentarischen Rat verkündet, nachdem es in der Vorwoche von der Mehrheit der Landtage der westdeutschen Länder angenommen worden war.
Mit Ablauf dieses Tages trat es in Kraft – und markiert somit den verfassungsrechtlichen Gründungsakt der Bundesrepublik Deutschland.
Der 23. Mai ist daher nicht nur ein bedeutendes historisches Datum, sondern steht auch symbolisch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes. Die jährliche Beflaggung unterstreicht die bleibende Bedeutung des Grundgesetzes als Fundament unseres Staatswesens.