Aus den Rathäusern

Beflaggung des Rathauses

Wir haben vor dem Rathaus einen festen Fahnen-Standort. Für die Gemeinde Altbach besteht die Verpflichtung, bei besonderen historischen Anlässen, an...

Wir haben vor dem Rathaus einen festen Fahnen-Standort.

Für die Gemeinde Altbach besteht die Verpflichtung, bei besonderen historischen Anlässen, an bestimmten Feiertagen, beim Tod eines Staatsoberhauptes oder zum Gedenken an ein Unglück, auf Anordnung einer übergeordneten Behörde dem Anlass entsprechend zu beflaggen.

Am Dienstag, den 17. Juni 2025, ist der Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR.

Anlässlich dieses Gedenktags wird die Bundesflagge gehisst.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Altbach
13.06.2025
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