Am 17. Juni 1953 wurde in Ost-Berlin aus einem Bauarbeiterstreik ein Volksaufstand, der auch auf weitere Städte in der ehemaligen DDR übergriff. Der Aufstand wurde durch sowjetisches Militär niedergeschlagen. Im Gedenken an diesen Aufstand wurde ab 1954 der 17. Juni der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags 1990 wurde das Datum der Wiedervereinigung (3. Oktober) anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag. Mit der Beflaggung von Dienstgebäuden soll an diesen ehemaligen Nationalfeiertag erinnert werden.