Die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ist auf besondere Anlässe im staatlichen oder kommunalen Bereich oder auf gesetzliche Gedenk- und Feiertage zurückzuführen.
Am Freitag, 20. Juni 2025, ist das Rathaus anlässlich des Gedenktages für Opfer von Flucht und Vertreibung beflaggt.