Die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ist auf besondere Anlässe im staatlichen oder kommunalen Bereich oder auf gesetzliche Gedenk- und Feiertage zurückzuführen.
Am Samstag, 23. Mai 2026, ist aus Anlass des Jahrestages der Verkündigung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) beflaggt.