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Befürchtungen des Steinachtals zur Luftrettung und zum Luftkurort

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten...
Foto: Pexels (Jörg Seemann)

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikums Heidelberg begründet. Befürchtet werden Umwege, Verzögerungen und mögliche Einschränkungen bei schlechtem Wetter. Zudem wird eine Gefährdung des Prädikats „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Lärm gesehen.

Aus fachlicher Sicht sind Windkraftanlagen für die Luftrettung grundsätzlich beherrschbare Hindernisse. Hubschrauber können sie umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei typischen Geschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen von wenigen Sekunden. Solche Hindernisse sind im Flugbetrieb nichts Ungewöhnliches, sondern vergleichbar mit Hochspannungsmasten, Türmen oder anderen hohen Bauwerken, die seit Jahrzehnten berücksichtigt werden. Windräder sind zudem in Luftfahrtkarten verzeichnet und den Piloten bereits bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen zusätzlich elektronische Geländedaten und Warnsysteme zur Hindernisvermeidung. Entscheidender für die Durchführbarkeit eines Einsatzes sind in der Praxis vor allem Wetterbedingungen wie Sicht und Wolkenhöhe.

Auch die angeführten gesundheitlichen Risiken durch mögliche Höhenänderungen erscheinen wenig plausibel. Rettungshubschrauber fliegen üblicherweise in relativ niedrigen Höhen, und ein Umfliegen erfordert meist keine relevante Höhenzunahme. Selbst ein Überflug würde nur geringe Unterschiede verursachen. Für die große Mehrheit der Patienten sind solche Änderungen medizinisch unkritisch. In den wenigen Fällen, in denen ein stabiler Umgebungsdruck zwingend erforderlich ist – etwa bei bestimmten Tauchunfällen –, wird ohnehin kein Hubschrauber eingesetzt, sondern ein geeigneter Transport am Boden oder in einer Druckkabine.

Das Prädikat „Luftkurort“ wird regelmäßig überprüft und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualität. Windkraftanlagen haben darauf keinen direkten Einfluss. Lärmauswirkungen werden im Genehmigungsverfahren anhand klarer Grenzwerte geprüft. Bei Abständen von etwa 1000 Metern werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Status durch einzelne Anlagen ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden.

T. Rinneberg

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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 14/2026
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