Am vergangenen Samstag wurde das Begehbare Grundgesetz von Bürgermeister Thorsten Walther im Beisein unserer Landtagsabgeordneten Fadime Tuncer eröffnet. Die Freiluft-Ausstellung mit 12 ausgewählten Grundgesetzartikeln wurde letztes Jahr vom „Bündnis Demokratie und Toleranz Wiesloch e. V.“ und „Partnerschaft für Demokratie Wiesloch“ konzipiert und nun an Ilvesheim ausgeliehen. Birgitta Schmücker vom Organisationsteam erläuterte den Sinn der Ausstellung. Durch die Präsentation im öffentlichen Raum soll das Bewusstsein für die im Grundgesetz verankerten Werte wie Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit geschärft werden. Bis zum 24.05.2025 werden die Tafeln an verschiedenen Standorten in Ilvesheim zu sehen sein. Informationen hierzu finden Sie in unserem Schaukasten an der Haltestelle Rathaus.
Das Grundgesetz wurde 1949, vier Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, ausgerufen und beginnt mit den sog. Grundrechten – Die Grundrechte stehen über allen Gesetzen. Sie regeln zum einen die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat. Zum anderen regeln die Grundrechte die Art und Weise, wie wir in Deutschland miteinander umgehen: Männer und Frauen werden gleich behandelt; niemand darf wegen seiner Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung benachteiligt werden.
An erster Stelle steht der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1). Der deutsche Staat hat die Aufgabe, die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Menschen zu achten und zu schützen. Andere dürfen uns nicht erniedrigen, verfolgen oder uns schaden. Artikel 2 „Freiheit der Person“ bringt auch Verantwortung mit sich. Sie verlangt vom Einzelnen Respekt und Toleranz gegenüber anderen Lebensweisen, die mit den eigenen Vorstellungen vielleicht nicht übereinstimmen.
Artikel 3 legt u. a. fest, dass der Staat die Verpflichtung hat, Minderheiten vor Benachteiligung zu schützen. Aber auch wir alle müssen unsere Mitmenschen respektieren, um ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen. In Artikel 4 geht es um Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Egal, welchen Glauben jemand hat, er kann seine Religion frei ausüben. Einzige Voraussetzung: Die Riten und Bräuche müssen im Einklang mit den deutschen Gesetzen stehen.
Der Staat schützt die Grundrechte aller Menschen in diesem Land, egal ob sie hier seit Generationen ihre Heimat haben oder erst zugezogen sind. Das Grundgesetz lebt, indem wir es alle achten. Seine Werte sind nicht nur die Grundlage unseres Staates, sie sind auch die Basis unseres Zusammenlebens. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Demokratie in unserem Land immer wieder angegriffen wird, ist es besonders wichtig, sich auf das Grundgesetz zu besinnen und die Grundrechte zu verteidigen.
Wir haben die Idee, die Ausstellung nach Ilvesheim zu holen, gerne unterstützt und freuen uns, wenn sie von möglichst vielen besucht wird.
Nächstes öffentliches Treffen: 22.05.2025, 19 Uhr im JUZ
Sie erreichen uns unter info@gruene-ilvesheim.de / Helga Zühl-Scheffer