Um die ungeordneten Parksituationen mit der daraus resultierenden unübersichtlichen Verkehrssituation zu entspannen und die Freihaltung der für Rettungsfahrzeuge notwendigen Straßenräume zu gewährleisten, wurde mit Hilfe des Ingenieurbüros Raidt und Geiger ein Parkierungs- und Verkehrszeichenkonzept erarbeitet.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um Zonen mit eingeschränktem Halteverbot handelt, womit das Parken in den Straßen Neue Steige, Karlstraße (zwischen Südring und Gonsstraße) sowie Im Eichengrund künftig nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt ist.
In den öffentlichen Gemeinderatssitzungen am 26.10.2023, 25.01.2024 und 25.04.2024 sowie in der Gemeinderatsvorlage 15/2024, dem Gemeindeboten 19/2024 und der Regionalpresse (Schwäbisches Tagblatt 28.10.2023/27.04.2024 und GEA 28.10.2023) wurden die Ergebnisse zur Verbesserung der Verkehrssituation veröffentlicht.
Fa. Dieringer Verkehrstechnik GmbH & Co. KG wurde mit der Markierung der Parkplätze auf der Karlstraße – zwischen Südring und Gonsstraße, der Straße Im Eichengrund sowie der Neuen Steige gem. der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom Landratsamt Tübingen beauftragt. Die Gemeinde Kirchentellinsfurt wird durch den Bauhof die notwendige Beschilderung aufstellen. Fa. Dieringer beginnt voraussichtlich am 25.08.2025 mit den Arbeiten und wird dafür Sorge tragen, dass die durch die Bauarbeiten entstehenden Einschränkungen und Belästigungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Maßnahme dauert nach momentaner Planung bis zum 29.08.2025.
Wir weisen Sie darauf hin, dass vom 21.08. bis 22.08.2025 das Parken auf den o. a. Straßen nicht möglich sein wird.
Sie können sich bei Fragen gern an uns wenden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Max Leibssle, Tel. 07121 9005-23.