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Beginn der Vegetationsperiode zum 1. März

Bäume und Sträucher dürfen nicht mehr gefällt oder gerodet werden Wer diesen Winter noch einen Baum fällen oder eine Hecke zurückschneiden will,...

Bäume und Sträucher dürfen nicht mehr gefällt oder gerodet werden

Wer diesen Winter noch einen Baum fällen oder eine Hecke zurückschneiden will, muss sich jetzt beeilen und dies bis Ende Februar erledigen. Am 1. März beginnt gemäß Bundesnaturschutzgesetzes die Vogelbrutzeit. Danach ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Röhrichte abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dieser Schutzzeitraum für die Vegetation dient der Erhaltung der Lebensstätten von Tieren und Pflanzen und schützt vor allem die Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit, aber auch zahlreiche Insekten und andere Kleinlebewesen. Ausgenommen von dieser Regel sind forstwirtschaftliche Arbeiten, Form- und Pflegeschnitte an Bäumen und Hecken, Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern, bei denen der jährliche Zuwachs zurückgeschnitten wird. Ebenfalls ganzjährig erlaubt ist der Rückschnitt zur Freihaltung von Straßen und Gehwegen. Umfangreichere Fäll- und Gehölzschnittarbeiten dürfen jedoch erst wieder im Oktober vorgenommen werden.
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, bei Naturdenkmalen oder in geschützten Heckenbiotopen müssen grundsätzlich vorab mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Das Abbrennen von Bodendecken ist ebenfalls nicht erlaubt.

Auch bitten wir darum, die landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu betreten oder diese als Gassi-Runde für die Hunde zu benutzen. Hier handelt es sich um Nutz- oder Futteranbau.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Bad Niedernau, Bieringen, Obernau, Weiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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