Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen - und zwar jetzt, bevor es dafür zu spät sein kann. Ein Unglücksfall kann völlig unerwartet jeden treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein gesetzliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Durch eine umfassende Vorsorge werden Angehörige entlastet, Entscheidungen können einfacher und zeitnaher getroffen werden. Falls keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann, hat man die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu erteilen.
In Kooperation der Gemeinde Steinenbronn und des Landratsamtes Böblingen wird ein Termin zum Beglaubigen der Vorsorgevollmacht in Steinenbronn angeboten:
Termin zur Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen
am Montag, den 28. April 2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal,
Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn
Bitte nutzen Sie die Vorsorgevollmacht des Kreisseniorenrates. Sie ist auf der Homepage des Kreisseniorenrates unter „Dokumente und Broschüren“ als Download verfügbar: www.kreisseniorenrat-boeblingen.de oder Sie wenden sich an das Rathaus Steinenbronn. Hier kann auch die Broschüre des Kreisseniorenrates „Vorsorge für alle Fälle“ zur weitergehenden Information angefordert bzw. abgeholt werden.
Bitte drucken Sie die Vorsorgevollmacht beidseitig aus (nur 1 Blatt).
Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht(en) bereits vollständig ausgefüllt haben, können Sie bei diesem Termin Ihre Vorsorgevollmacht(en) von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes beglaubigen lassen.
Es werden pro Person bzw. Ehepaar Termine à 15 Minuten vergeben. Pro Beglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, die per EC-Karte zu zahlen ist. Zur Feststellung der Identität müssen sich alle Vollmachtgeber ausweisen.
Es ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen sind bis Dienstag, 22. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Steinenbronn möglich unter Tel.: 07157-1291-11 (Frau Epp) oder per E-Mail an judith.epp@steinenbronn.de