Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Beglaubigungssprechstunde der Betreuungsbehörde des LRA RNK

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können,...

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Eine selbstbestimmte Vorsorge kann beispielsweise über eine Vorsorgevollmacht erfolgen.


Am Donnerstag, 19.02.2026, von 8:45 bis 11.45 Uhr besteht für die Brühler Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten beglaubigen zu lassen. Die Vollmachten sollten noch nicht unterschrieben sein. Dieser Service wird im Rathaus Brühl, Trauzimmer (EG, Zimmer 114) angeboten.


Wenn Sie an diesem Tag Ihre Vollmachten beglaubigen lassen möchten, bitten wir um eine verbindliche Terminvereinbarung im Rathaus bei
• Herrn Heldmann, Zimmer 117, Telefon-Nr. 2003-325 oder
• Frau Sturm, Zimmer 110, Telefon-Nr. 2003-327 oder
• Frau Volz, Zimmer 116, Telefon-Nr. 2003-326

Bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihren Ausweis mit. Für die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Beglaubigung an.
Ihr Standesamt der Gemeinde Brühl

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Brühl
Kategorien
Aus den Rathäusern