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Begleitetes Wohnen in Familien – Wohnangebot der AWO Rhein-Neckar

Der Schlüssel klimpert im Schloss, die Tür fliegt auf und herein kommt Stefan. Freudig begrüßt er seine Schwester Natascha, die mit ihrer Tochter...

Der Schlüssel klimpert im Schloss, die Tür fliegt auf und herein kommt Stefan.

Freudig begrüßt er seine Schwester Natascha, die mit ihrer Tochter am Tisch sitzt und Hausaufgaben macht. „Na, Stefan, wie war es heute in der Werkstatt?“, fragt Natascha ihren Bruder. Und schon beginnt Stefan zu erzählen – vom neuen Arbeitsauftrag, seinen Kolleginnen und Kollegen und der heutigen Fahrt mit der OEG nach Hause. Dann kocht er sich einen Kaffee und setzt sich auf das Sofa.

Stefan lebt bei seiner Schwester, seit seine Mutter in ein Seniorenheim gezogen ist, der Vater ist schon länger verstorben. Er hat bei ihr ein eigenes Zimmer als Rückzugsort.

„In meinem Zimmer habe ich auch ein Sofa und einen eigenen Fernseher“, erzählt er stolz. „Da kann ich abends schauen, was ich möchte!“ Er fühlt sich wohl in seinem kleinen Reich und genießt das Zusammenleben mit seiner Schwester und ihrer Familie.

„Als klar wurde, dass meine Mutter nicht mehr alleine leben kann, kam natürlich die Frage auf, wo Stefan dann wohnen kann“, blickt die Schwester zurück.

„Ohne Unterstützung im Alltag würde er nicht zurechtkommen.“

Und dann wurde die Idee geboren, dass Stefan zu seiner Schwester zieht. In diesem Zusammenhang wurde die Schwester auf die AWO Rhein-Neckar aufmerksam, die das Wohnangebot „Begleitetes Wohnen in Familien“ vorhält.

Das Konzept ist hierbei, dass ein Mensch mit einer Behinderung in einer sogenannten Gastfamilie lebt, dadurch eine soziale Anbindung im Alltag im familiären Kontext erhält und somit auch immer jemanden greifbar hat, der ihn bei allen alltäglichen Dingen unterstützen kann.

Die Gastfamilie und der Mensch mit einer Behinderung können miteinander verwandt sein, es ist aber keine Voraussetzung.

Die AWO Rhein-Neckar leistet im Rahmen dieses Zusammenlebens Unterstützung in beratender Funktion. Sowohl für die Gastfamilie als auch für den Menschen mit einer Behinderung.

Denn im Zusammenleben kann es natürlich immer mal knirschen oder es gibt grundsätzliche Fragen, wie z. B. eine Freizeitbegleitung für den Menschen mit Behinderung ohne die Gastfamilie organisiert werden kann.

Die Gastfamilie erhält einen finanziellen Ausgleich für Ihr Engagement, einen Mietzuschuss gibt es ebenfalls.

So ergibt sich die Möglichkeit eines relativ selbstständigen Wohnens auch für Menschen mit einem etwas höheren Unterstützungsbedarf.

„Für uns ist das so die optimale Lösung gewesen“, erklärt Stefans Schwester.

Als wir uns verabschieden, gehen Stefan und seine Schwester in die Küche, um zusammen einen Salat für das Abendessen vorzubereiten. „Ich bin für die Soße zuständig, denn die kann ich am besten“, erklärt Stefan strahlend.

Weitere Informationen zu diesem Wohnangebot an:

AWO Rhein-Neckar, Jennifer Hohmann, 06201 4853-352, jennifer.hohmann@awo-rhein-neckar.de

Wolfgang Moritz, 1. Vorsitzender

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
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Ausgabe 23/2025
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