Jetzt im Frühling gibt es im Landkreis Tübingen wieder zahlreiche Straßen-, Garten- und Vereinsfeste. Gesellige Feste sind wunderbare Möglichkeiten für Begegnung und Miteinander. Für Menschen mit Behinderungen kann der Besuch solcher Feste für Menschen schwierig sein, da vorhandene Toiletten oftmals nicht behindertengerecht sind.
Silvia Pflumm, Kreisbehindertenbeauftragte im Landkreis Tübingen, legt Veranstaltern und Organisatoren eine Bitte ans Herz: „Denken Sie daran, dass auch Menschen mit Behinderung gerne mitfeiern möchten. Sind keine behindertengerechten Toiletten vorhanden, können mobile Toiletten gemietet und aufgestellt werden.“ Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern – und ein Zeichen für mehr Barrierefreiheit zu setzen – übernimmt der Landkreis Tübingen 50 Prozent der Mehrkosten für barrierefreie mobile Sanitäranlagen.
Der Antrag auf den Zuschuss kann unter www.kreis-tuebingen.de/kbb abgerufen und per E-Mail an kbb@kreis-tuebingen.de oder per Post an die Kreisbehindertenbeauftragte Silvia Pflumm, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen eingereicht werden. Für Auskünfte steht Silvia Pflumm unter der obigen E-Mail-Adresse oder Tel. 07071 207-6181 gerne zur Verfügung.