Brennholz für den privaten Gebrauch wird oftmals im Wald in Meterstücke gesägt, gespalten und manchmal auch vor Ort zwischengelagert.
Beim Aufschichten dieser Holzstapel ist darauf zu achten, dass hierbei ein ausreichender Abstand zum Waldweg eingehalten wird und eine ausreichende Durchfahrtsbreite für den forstlichen Schwerlastverkehr erhalten bleibt.
Ein Nichteinhalten dieser Abstände hat entweder riskante Ausweichmanöver mit teilweiser Beschädigung des Wegkörpers zur Folge oder zwingt blockierte Fahrzeuge dazu, in „Selbsthilfe“ für eine entsprechende Wegebreite zu sorgen.
Zur Vermeidung solcher Störungen werden deshalb alle Brennholzkunden gebeten, auf die Gewährleistung einer Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern zu achten.