Ab August 2025 (Ausgabe KW 32) wird der bisherige Redaktionsschluss für per E-Mail eingereichte Artikel für den Billigheimer Boten (dienstags, 9 Uhr) um einen Tag auf montags, 9 Uhr, vorverschoben (einzelne Änderungen des Redaktionsschlusses aufgrund von Feiertagen vorbehalten).
Gründe hierfür sind erhöhter Mehraufwand bei Bearbeitung und Durchsicht der Artikel aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet uns das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, bei allen Bildern und eingebundenen Medien im Amtsblatt-Redaktionssystem „Artikelstar“ eine aussagekräftige Beschreibung bereitzustellen. Diese ermöglicht Menschen mit Seheinschränkungen – z.B. beim Einsatz von Screenreadern – den barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten.
Was ist eine gute Inhaltsbeschreibung?
Eine gute Bildbeschreibung vermittelt knapp, aber präzise den für das Verständnis wesentlichen Inhalt des Mediums – ohne Wertung, ohne Interpretation, rein sachlich. Sie hilft blinden oder sehbehinderten Menschen, das Bild sinngemäß zu „sehen“. Es soll beschrieben werden, was objektiv zu sehen ist, nicht, was man denkt oder fühlt.
Des Weiteren bitten wir bei Einreichung von Artikeln mit Bildern per E-Mail die Vorgaben des BFSG einzuhalten, d.h. Fotos können nur mit korrekter detaillierter Bildbeschreibung veröffentlicht werden.
Der Redaktionsschluss von privaten und gewerblichen Anzeigen über Nussbaum Medien selbst bleibt von der Änderung unberührt.
Wir bitten um Beachtung.