Aus den Rathäusern

Bei Ratten gilt: Besser vorbeugen als bekämpfen!

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten Ratten sind Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthäufen...

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten

Ratten sind Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthäufen und in Stallungen können sie eventuell vorhandene Krankheitskeime aufnehmen und so gefährliche Keime wie Salmonellen, Leptospiren und Toxoplasmen verbreiten. Durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebots kann die Rattenpopulation in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden. Helfen Sie mit!

Speisereste sind willkommenes Nahrungsangebot

Ratten breiten sich immer dort aus, wo ihnen ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht. Besonders willkommene Leckerbissen sind dabei:

  • achtlos weggeworfene Essensreste,
  • verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer,
  • durch die Toilette oder den Spülstein entsorgte Speisereste, die dann in der Kanalisation "landen",
  • wilde Müllkippen.

Begünstigt werden die Lebensbedingungen durch dicht wachsende Pflanzen. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.

Hinweise zu Küchenabfällen im Kompost

Nichtpflanzliche Küchenabfälle (Fleisch-, Wurst-, Fischreste, Knochen) sind nicht für die Eigenkompostierung geeignet, da regelmäßig nicht die erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer für eine sichere Hygienisierung erreicht werden. Zudem sollte auf diese wie auch auf alle gekochten Küchenabfälle aus hygienischen Gründen verzichtet werden, um keine Ratten und sonstiges Ungeziefer anzulocken.

(Quelle: Kompostfibel des Umweltbundesamtes)

Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation

Die Gemeinde Hemmingen nimmt in der öffentlichen Kanalisation in regelmäßigen Abständen eine Rattenbekämpfung vor. Sollten Sie dennoch Ratten in der Kanalisation wahrnehmen, informieren Sie bitte das Rathaus.

Rattenbefall ist meldepflichtig

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass der/die Grundstückseigentümer/-in von bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet ist, einen etwaigen Rattenbefall der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen und eine Rattenbekämpfung durchzuführen (§ 20 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Hemmingen).

Erscheinung
Hemmingen Aktuell – Das Amtsblatt der Gemeinde Hemmingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeindeverwaltung Hemmingen
19.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hemmingen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto