Seit dem 9. Oktober 2025 tritt die Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee) für alle SEPA-Zahlungen europaweit in Kraft. Banken müssen dabei prüfen, ob der angegebene Zahlungsempfängername exakt mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt.
Für Überweisungen an städtische Einrichtungen sind die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:
Bei allen drei Zahlungsempfängern ist der Kontoinhaber die Stadtkasse Kirchheim unter Teck.
Hinweise:
Die Empfängerüberprüfung gilt europaweit bei allen teilnehmenden Banken im SEPA-Zahlungsverkehr und dient vor allem der Zahlungssicherheit und schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug.