Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Bei Zahlungen an die Stadt Kirchheim unter Teck, die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Städtischer Wohnbau ist künftig der exakte Empfängername zu beachten

Seit dem 9. Oktober 2025 tritt die Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee) für alle SEPA-Zahlungen europaweit in Kraft. Banken müssen...

Seit dem 9. Oktober 2025 tritt die Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee) für alle SEPA-Zahlungen europaweit in Kraft. Banken müssen dabei prüfen, ob der angegebene Zahlungsempfängername exakt mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt.

Für Überweisungen an städtische Einrichtungen sind die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:

  • Große Kreisstadt Kirchheim unter Teck
  • Stadtwerke Kirchheim unter Teck
  • Eigenbetrieb städtischer Wohnbau Kirchheim unter Teck

Bei allen drei Zahlungsempfängern ist der Kontoinhaber die Stadtkasse Kirchheim unter Teck.

Hinweise:

  • Bei Überweisungen dürfen ausschließlich die angegebenen Kontoinhabernamen verwendet werden
  • Zahlungen mit abweichendem Namen können von der Bank abgelehnt werden
  • Bescheide; Rechnungen; andere Zahlungsdokumente und bereits eingerichtete Daueraufträge sollten sorgfältig auf die korrekte Angabe des Empfängernamens überprüft werden.
  • Gegebenenfalls sind Zahlungen zeitnah anzupassen.

Die Empfängerüberprüfung gilt europaweit bei allen teilnehmenden Banken im SEPA-Zahlungsverkehr und dient vor allem der Zahlungssicherheit und schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug.

Erscheinung
Jesinger Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Kirchheim unter Teck
Kategorien
Aus den Rathäusern