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Beim Grillen und Feiern an Umwelt und Nachbarn denken

Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Grillfreunde und ideal für Festle im Freien. Laue Sommerabende laden zum Feiern auf Balkon und Terrasse ein...

Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Grillfreunde und ideal für Festle im Freien. Laue Sommerabende laden zum Feiern auf Balkon und Terrasse ein und knusprig gegrillte Würstchen und saftig gegrillte Steaks sind für die meisten ein kulinarischer Leckerbissen.

Das Zusammensein in gemütlicher Runde mit Freunden und Bekannten bei einem kühlen Weizenbier oder bei einem guten Glas Wein gehören zur sommerlichen Lebensqualität.

Doch wie bei so vielem ist oftmals des einen Freud des anderen Leid. Deshalb gilt es auch beim Grillen und Feiern im Freien die Regeln für ein verträgliches Miteinander einzuhalten. Beim Grillen und Feiern auf der Terrasse sollten Lärm und Geruchsbelästigungen vermieden werden.

Dass professionelle Grilleure die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Grillen einhalten, ist wohl selbstverständlich. Hierzu gehört insbesondere, dass Kinder beim Grillen nie unbeaufsichtigt sind, niemals Brennspiritus oder Benzin auf bereits glühende Holzkohle gegossen wird und Holzkohle nur mit geeigneten Zündhilfen in Brand gesetzt wird.

Auch was das Feiern im Freien angeht, gibt es bestimmte Spielregeln. Die allgemeine Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Nach dieser Zeit muss auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht genommen werden. Es sollte nicht so weit kommen, dass die Nachbarn im Sommer gezwungen sind, bei geschlossenen Fenstern zu schlafen.

Dass es an dem einen oder anderen Wochenende auch mal später werden kann, dafür haben Nachbarn sicherlich Verständnis. Dies vor allem dann, wenn man sie über die Party informiert. Denn das nachbarschaftliche Verhältnis sollte auf der einen Seite von Rücksichtnahme und auf der anderen Seite von einer gewissen Toleranz geprägt sein.

Wenn es um die Einhaltung dieser „nachbarlichen Spielregeln“ geht, kann die Gemeinde jedoch nicht ordnungsrechtlich tätig werden. Da das Nachbarrecht Privatrecht ist, hat die Gemeindeverwaltung keine Regelbefugnis. Im äußersten Falle bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt und vor Gericht.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Althengstett
08.05.2026
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