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Beim Regionalbudget sind noch Restmittel zu vergeben

Bis 1. September 2024 können Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden Im Fördertopf des Regionalbudgets von LEADER Heckengäu gibt es noch...

Bis 1. September 2024 können Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden

Im Fördertopf des Regionalbudgets von LEADER Heckengäu gibt es noch Restmittel. Dieser Teilbereich ist gezielt für Projekte gedacht, deren Nettokosten 20.000 Euro nicht übersteigen (Kleinprojekte). Der bürokratische Aufwand zur Antragstellung ist geringer als bei der „normalen“ LEADER-Förderung und die Fördersätze sind attraktiv. Aktuell sind noch 21.000 Euro im Topf, durch mögliche Rückflüsse könnte es noch mehr werden. Bis zum 1. September können Anträge eingereicht werden, am 23. September 2024 erfolgt voraussichtlich die Auswahl.

Wer eine Projektidee hat oder sich informieren möchte, kann sich an die LEADER Geschäftsstelle im Landratsamt Böblingen wenden, Tel. 07031 663-1172 oder E-Mail: info@leader-heckengaeu.de.

Förderfähig ist ein Projekt, wenn die Nettokosten 20.000 Euro nicht übersteigen und inhaltlich in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen oder zur Unterstützung lokaler Einrichtungen einzuordnen ist. Die Projekte müssen zu 100 % durch die Antragstellenden vorfinanziert und noch in 2024 umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Nettokosten. Natürlich ist Voraussetzung für einen Antrag auch, dass das Projekt in der LEADER Heckengäu-Gebietskulisse liegt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gechingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2024
von Leader Heckengäu e. V.
24.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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