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Dies und das

Beirat des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. stimmt 34 Projektanträgen mit einer Gesamtfördersumme von rund 400.000 Euro zu

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2026...

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2026 hat der Beirat seine Zustimmung für 34
Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro stoßen Investitionen von über 700.000 Euro in der Region an.
Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen oder Interessengemeinschaften einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen. Die Leitung der diesjährigen Beiratssitzung in der Schlossberghalle in Dettingen unter Teck übernahm der Vereinsvorsitzende Landrat Dr. Ulrich Fiedler.
Es gab wie in den Vorjahren auch eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern. Die zur Verfügung stehenden Mittel von jährlich 300.000 Euro werden in der Förderrunde 2026 komplett abgerufen.
Einmalig zu den 300.000 Euro kommen dieses Jahr nochmals 100.000 Euro aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hinzu. Insbesondere Projekte im Bereich Waldnaturschutz, Schäferei und Streuobst können daraus gefördert werden. „Es ist schön zu sehen, dass auch in dieser Förderrunde wieder so viele engagierte Akteurinnen und Akteure Förderanträge für innovative Projekte eingereicht haben. Dadurch wird die Idee einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Biosphärengebiet konkret mit Leben gefüllt und somit die ganze Region vorangebracht. Insbesondere freue ich mich, dass auch einige der neuen Kommunen im Biosphärengebiet in den Genuss einer Förderung kommen. Mein herzlicher Dank gilt dem Umweltministerium für die zusätzlichen Gelder aus dem Topf des Sonderprogramms.“, brachte es der Vereinsvorsitzende Dr. Fiedler auf den Punkt.
Die Beiratsmitglieder trafen sich in der Schlossberghalle in Dettingen unter Teck im Landkreis Esslingen, um über die Projektanträge aus den Handlungsfeldern „Nachhaltiger Tourismus“,
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ zu entscheiden. Seit 2008 stimmte der Beirat so über
Fördergelder in Höhe von 4,4 Mio. Euro in den genannten Handlungsfeldern ab. Zusammen mit den Eigenanteilen der Projekte summieren sich die Gesamtinvestitionen auf über 8 Mio. Euro.
Von der Förderzusage profitieren beispielsweise die Gemeinde Rechtenstein für die Planung und
Gestaltung eines Biosphärenspielplatzes, die Zuchtgemeinschaft Lenningen-Beuren für die
Anschaffung eines Steillagen-Mähers zum Erhalt artenreicher Weiden in Hang- und Steillagen
oder die Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb e. V. in Kooperation mit dem Haupt- und
Landgestüt Marbach und den beteiligten Kommunen Gomadingen, St. Johann, Eningen
unter Achalm, Bad Urach und Münsingen für die Überarbeitung des Gestütsradwegs mit Blick
auf die Aktualisierung von Infotafeln und -karten.
Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 121.445
Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 36 Städten und Gemeinden im UNESCO-ausgezeichneten
Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen 300.000 Euro Fördermittel
zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt über 4,4 Mio. Euro Zuschüsse über das
Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.
Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle
Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart
sowie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und
förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche
Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das
Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.
Der Antragsschluss für die Förderrunde 2027 ist am 15. November 2026.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2026
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