Einzug der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2025
Sehr geehrte Mitglieder der Sportgemeinde 1887 Nußloch e. V.,
ab dem 01.01.2025 sind alle Mitgliedsbeiträge für das Beitragsjahr 2025 zur Zahlung fällig.
Wie im Vorjahr werden wir ab dem
03.02.2025
die jährlichen Mitgliedsbeiträge per Banklastschriftverfahren einziehen.
Um unnötige Bankgebühren durch Rückbelastung von Lastschriften für die SGN zu vermeiden, bitten wir Sie auf die nötige Kontodeckung zu achten.
Gibt es Unklarheiten bezüglich des eingezogenen Beitrages, sprechen Sie uns bitte an, per E-Mail unter info@sg-nussloch.de oder persönlich in der Geschäftsstelle zu den bekannten Öffnungszeiten. Dies kann unnötigen Aufwand oder gar zusätzliche Kosten vermeiden. Wir werden versuchen, die Angelegenheit innerhalb einer Woche zu klären.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer ist: DE24ZZZ00000150081. Die SEPA- Mandantenreferenznummer ist die individuelle Mitgliedsnummer.
Die Beitragsrechnungen 2025
Für die Rechnungszahler werden ab dem 02.01.2025 Rechnungen erstellt und verschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Unsere Bankverbindung für Rechnungszahler ist:
IBAN: DE97 6725 0020 0001 6101 12
BIC: SOLA DES1 HDB
Bank: Sparkasse Heidelberg
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sportgemeinde 1887 Nußloch e. V.
Peter Neubauer
(Kassenwesen)